Frau Mohr ist bei der niederländischen Anwaltskammer in folgenden Rechtsgebieten registriert: Strafrecht, Finanzwirtschaftliches Strafrecht, Jugendstrafrecht, TBS, Auslieferung und Übergabe, Erbrecht und Immobilienrecht, einschließlich Baurecht, Nachbarrecht und Nutzungsrecht.
Die im Strafgesetzbuch strafbaren Straftaten gelten auch für Minderjährige. Jedoch …
Minderjährige Verdächtige im Alter von 12 bis 18 Jahren werden nach dem Jugendstrafrecht vor Gericht gestellt. Kinder bis 12 Jahre können nicht strafrechtlich verfolgt werden. Die Polizei kann diese Kinder verhaften, durchsuchen und verhören, sie werden sie jedoch nicht strafrechtlich verfolgen.
Das Erwachsenenstrafrecht gilt ab dem 18. Lebensjahr. Das Alter der Person zum Zeitpunkt der Begehung der Straftat bestimmt die Anwendung des Jugendstrafrechts oder des Erwachsenenstrafrechts.
In einigen Fällen kann das Gericht jedoch feststellen, dass das Erwachsenenstrafrecht für junge Menschen im Alter von 16 oder 17 Jahren gilt. Dies betrifft sehr schwere Straftaten.
Das Gegenteil ist ebenfalls möglich – für junge Menschen zwischen 18 und 21 Jahren kann das Jugendstrafrecht gelten, wenn die Umstände, unter denen die Straftat begangen wurde, und / oder die Person des Täters Anlass dazu geben.
Wichtig – es gibt andere Höchststrafen im Jugendstrafrecht. Eine Gerichtsverhandlung findet normalerweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Die Komplexität in Erbfällen ist die familiäre Beziehung. Zunächst muss geprüft werden, ob der Erblasser ein Testament erstellt hat. Ist dies nicht der Fall, gilt das gesetzliche Erbrecht. Es gibt viele gesetzliche Bestimmungen, die genau beschreiben, wie und was. In dieser Verwirrung – und sicherlich in der emotionalen Phase – kann ein Anwalt Klarheit schaffen und Sie über Ihre Optionen beraten. Während eines unverbindlichen Aufnahmegesprächs wird Frau Mohr dies gerne mit Ihnen besprechen.
Telefon
+31 (0)43 – 208 60 30
+31 (0)6 – 48 67 15 13
E-mail
mohr@mohradvocaat.nl
Boschstraat 45
6211 AT MAASTRICHT
* Besuche nur möglich nach
Telefontermin
Mohr Advocaat ist eine Einzelfirma, nämlich Mohr Advocaat (KvK 75934787).
Ein Dienstleistungsvertrag kommt nur mit dem Rechtsanwalt zustande, der die Auftragsbestätigung unterzeichnet.
Algemene voorwaarden – Privacyverklaring – Verklaring derdengelden – Kantoorklachtenregeling – © 2024, MOHR Advocaat | Design & development: Buro Brandlos