Mohr Advocaat bearbeitet Fälle für Mandanten auf bezahlter Basis sowie auf der Grundlage finanzierter Prozesskostenhilfe.
Wenn Ihr Einkommen und Vermögen unter die gesetzlichen Grenzen fällt, haben Sie Anspruch auf finanzierte Prozesskostenhilfe. Mohr Advocaat ist dem „Legal Aid Board“ oder auch „Raad voor de Rechtsbijstand“ angeschlossen. Die Prozesskostenhilfe basiert dann auf einem eigenen zu zahlen Zusatz. Sie zahlen dann einen einmaligen Beitrag an die Kanzlei.
Bitte beachten Sie in Zivilverfahren – eine Prozesskostenhilfe entschädigt Sie nicht von einer möglichen gerichtlichen Kostenentscheidung oder Kosten für Auszahlungen wie Auszüge, Gerichtsgebühren usw.
Wenn Sie sich in Untersuchungshaft befinden oder befunden haben, ist die Prozesskostenhilfe möglicherweise völlig kostenlos. Gleiches gilt, wenn die Prozesspartei minderjährig ist.
Wenn Sie keinen Anspruch auf finanzierte Prozesskostenhilfe haben oder wenn Sie es vorziehen, von Ihrem Anwalt auf bezahlter Basis unterstützt zu werden, werden im Voraus Vereinbarungen über die Kosten getroffen. Dies kann eine Prozesskostenhilfe auf der Grundlage eines Stundensatzes oder eine feste Gesamtpreis Vereinbarung für das gesamte Verfahren sein. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Vereinbarungen mit Ihrer Versicherung getroffen werden.
Mohr Advocaat wird Sie vor der Rechtshilfe umfassend über die Kosten informieren. Konkrete und klare Vereinbarungen führen später nicht zu Diskussionspunkten. Mohr Advocaat berechnet keine extra Kanzleikosten.
Mohr Advocaat wird von Legal Aid Board als High Trust-Unternehmen eingestuft.
Telefon
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Ein Dienstleistungsvertrag kommt nur mit dem Rechtsanwalt zustande, der die Auftragsbestätigung unterzeichnet.
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