Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Mohr Advocaat

Artikel 1 Die Kanzlei

Mohr Advocaat („die Kanzlei“) möchte eine auf Strafrecht, Jugendstrafrecht, Erbrecht und Immobilienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei betreiben. Frau Mohr ist bei der niederländischen Anwaltskammer unter der Registrierungsnummer A31353 registriert.

Artikel 2 Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge (einschließlich zusätzlicher Aufträge und Folgeaufträge), die an die Kanzlei vergeben werden, sowie für die an der Kanzlei beteiligten Personen (sowohl Anwälte als auch andere Mitarbeiter).

Artikel 3 Parteien

Absatz 1: Alle Aufträge, die von einer mit der Kanzlei verbundenen Person getätigt werden, gelten als im Namen der Kanzlei getätigt, auch wenn ausdrücklich oder stillschweigend beabsichtigt ist, dass ein Auftrag von einem bestimmten mit der Kanzlei verbundenen Anwalt ausgeführt wird. Artikel 7: 404 BW, 7: 407 Absatz 2 BW und 7: 409 BW werden für nicht anwendbar erklärt

Absatz 2: Die Ausführung eines Auftrags an die Kanzlei erfolgt ausschließlich zum Nutzen des Mandanten („der Mandant“). Dritte können aus dem Inhalt der geleisteten Arbeit keine Rechte ableiten.

Artikel 4 Einbeziehung Dritter

Die Kanzlei ist berechtigt, Dritte im Rahmen der Ausführung des Auftrags im Namen und auf Kosten des Mandanten zu beauftragen. Die Kanzlei ist vom Mandanten (als) autorisiert, in seinem Namen Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüsse zu akzeptieren. Die Kanzlei haftet nicht für Mängel dieser Dritten.

Artikel 5 Finanzen

Absatz 1: Vor der Ausführung eines Auftrags erörtern (ein Anwalt im Namen von der) die Kanzlei und der Mandant ob der Mandant Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat, die vom Staat nach dem Prozesskostengesetz (NL) vollständig oder teilweise finanziert wird. Es wurde gesetzlich festgelegt, dass ein Zusatz auf Kosten des Mandanten einem persönlichen Beitrag unterliegen kann. Aus Aussagen einer mit der Kanzlei verbundenen Person über das Recht auf Prozesskostenhilfe können keine Rechte abgeleitet werden, solange das „Legal Aid Board“ keine endgültige Entscheidung darüber getroffen hat.

Absatz 2: Wenn der Mandant im Zusammenhang mit einer Ergänzung einen persönlichen Beitrag schuldet, wird die Kanzlei diesen persönlichen Beitrag dem Mandanten vor Beginn der Rechtshilfe im Voraus in Rechnung stellen.

Absatz 3: Wenn der Mandant keinen Anspruch auf eine Prozesskostenhilfe hat oder diese nicht verwendet, werden die Arbeiten auf der Grundlage eines zwischen der Kanzlei und dem Mandanten vereinbarten Stundensatzes ausgeführt. Wurde kein Stundensatz vereinbart, gilt ein üblicher Stundensatz. Die Kanzlei ist berechtigt, die Stundensätze jährlich am 1. Januar gemäß dem Verbraucherpreisindex von CBS Niederlande zu indexieren.

Absatz 4: Die geleisteten Arbeitsstunden und die anfallenden Kosten werden dem Mandanten regelmäßig von der Kanzlei in Rechnung gestellt. Rechnungen müssen vom Mandanten innerhalb von vierzehn Tagen nach ihrem Datum bezahlt werden. Der Mandant ist nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtungen auszusetzen.

Artikel 6 Haftung

Absatz 1: Jegliche Haftung der Kanzlei und ihrer verbundenen Personen ist auf den Höchstbetrag begrenzt, der vom Berufshaftpflichtversicherer im jeweiligen Fall ausgezahlt wird und um den Betrag des Selbstbehalts erhöht wird, der von der Kanzlei gemäß den geltenden Bestimmungen zu zahlen ist. Unabhängig vom Auftreten haftet die Kanzlei unter keinen Umständen für Folgeschäden, Handelsverluste oder andere indirekte Schäden.

Absatz 2: Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 6:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs erlischt jedes Klagerecht in jedem Fall zwölf Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem das Bestehen der Haftung vernünftigerweise hätte bekannt sein müssen.

Artikel 7 Personenbezogene Daten

Die Kanzlei verarbeitet personenbezogene Daten des Mandanten im Rahmen der Ausführung der vom Mandanten erteilten Aufträge. Aufgrund der geltenden Gesetze und Vorschriften ist die Kanzlei verpflichtet, die Identität des Mandanten festzustellen und in bestimmten Fällen zu überprüfen. Mit der Erteilung eines Auftrags erteilt der Mandant die Erlaubnis dazu.

Artikel 8 Beschwerden und Streitigkeiten

Die Kanzlei wendet ein Bürobeschwerdeverfahren gemäß den Bestimmungen von Artikel 6.28 der Verordnung über die Anwaltschaft an. Für die Dienstleistungen gilt das Bürobeschwerdeverfahren. Wird eine Beschwerde nicht bearbeitet, nachdem sie vom Beschwerdeführer bearbeitet wurde, gelten die Bestimmungen von Artikel 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Artikel 9 Gesetz und Forum

Das Rechtsverhältnis zwischen der Kanzlei und dem Mandanten unterliegt niederländischem Recht. Das Bezirksgericht Limburg ist ausschließlich für die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen der Kanzlei und dem Mandanten zuständig. Die Kanzlei hat jedoch die Befugnis, wenn sie als Antragsteller auftritt, dem zuständigen Gericht am Wohnort des Mandanten eine Streitigkeit vorzulegen.