Erbrecht

Die Komplexität in Erbfällen ist die familiäre Beziehung. Zunächst muss geprüft werden, ob der Erblasser ein Testament erstellt hat. Ist dies nicht der Fall, gilt das gesetzliche Erbrecht. Es gibt viele gesetzliche Bestimmungen, die genau beschreiben, wie und was. In dieser Verwirrung – und sicherlich in der emotionalen Phase – kann ein Anwalt Klarheit schaffen und Sie über Ihre Optionen beraten. Während eines unverbindlichen Aufnahmegesprächs wird Frau Mohr dies gerne mit Ihnen besprechen.

  • Erklärung des Testaments
  • Erbfolge und Pflichtteil
  • Erbvertrag
  • Erbengemeinschaften
  • Nachlassverwaltung und Insolvenz