Jugendstrafrecht

Die im Strafgesetzbuch strafbaren Straftaten gelten auch für Minderjährige. Jedoch …

Minderjährige Verdächtige im Alter von 12 bis 18 Jahren werden nach dem Jugendstrafrecht vor Gericht gestellt. Kinder bis 12 Jahre können nicht strafrechtlich verfolgt werden. Die Polizei kann diese Kinder verhaften, durchsuchen und verhören, sie werden sie jedoch nicht strafrechtlich verfolgen.

Das Erwachsenenstrafrecht gilt ab dem 18. Lebensjahr. Das Alter der Person zum Zeitpunkt der Begehung der Straftat bestimmt die Anwendung des Jugendstrafrechts oder des Erwachsenenstrafrechts.

In einigen Fällen kann das Gericht jedoch feststellen, dass das Erwachsenenstrafrecht für junge Menschen im Alter von 16 oder 17 Jahren gilt. Dies betrifft sehr schwere Straftaten.

Das Gegenteil ist ebenfalls möglich – für junge Menschen zwischen 18 und 21 Jahren kann das Jugendstrafrecht gelten, wenn die Umstände, unter denen die Straftat begangen wurde, und / oder die Person des Täters Anlass dazu geben.

Wichtig – es gibt andere Höchststrafen im Jugendstrafrecht. Eine Gerichtsverhandlung findet normalerweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.