BESCHWERDEVERFAHREN

Mohr Advocaat legt großen Wert auf die Zufriedenheit des Unternehmens. Mohr Advocaat wird alles tun, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten und um zu verhindern, dass Sie mit einem bestimmten Aspekt des Service unzufrieden sind. Unten finden Sie eine Beschreibung Ihrer Möglichkeiten.

Wenn Sie mit der Realisierung und Ausführung eines Auftrags, der Qualität der Dienstleistung oder der Höhe der Rechnung unzufrieden sind, bitten wir Sie, Ihre Einwände zunächst dem Anwalt selbst vorzulegen. Sie können sich aber auch an den Beschwerdeführer, Frau C. Mohr, wenden.

In der Kanzlei von Mohr Advocaat wird eine Beschwerde gemäß dem folgenden Beschwerdeverfahren bearbeitet.

BESCHWERDEVERFAHREN Mohr Advocaat

Artikel 1 Definitionen

Die folgenden Definitionen gelten für dieses Büro-Beschwerdeverfahren:

  • Beschwerde: jede schriftliche Unzufriedenheit seitens oder im Namen des Mandanten gegenüber dem Anwalt oder den Personen, die unter seiner Verantwortung arbeiten, über den Abschluss und die Erfüllung eines Dienstleistungsvertrags, die Qualität der Dienstleistung oder die Höhe der Rechnung, keine einseitige Beschwerde im Sinne von Absatz 4 der Niederländischen „Advocatenwet“.
  • Mandant: der Kunde oder sein Vertreter, der eine Beschwerde einreicht.
  • Beschwerdeführer: Der Anwalt, der mit der Bearbeitung der Beschwerde beauftragt ist.

Artikel 2 Anwendungsbereich

  1. Dieses Beschwerdeverfahren gilt für jeden Dienstleistungsvertrag zwischen Rechtsanwalt Mohr und dem Mandanten.
  2. Mohr Advocaat ist für die Bearbeitung von Beschwerden gemäß dem Beschwerdeverfahren verantwortlich.

Artikel 3 Ziele

Dieses Beschwerdeverfahren zielt auf Folgendes ab:

  1. Festlegung eines Verfahrens zur konstruktiven Bearbeitung von Beschwerden von Mandanten innerhalb eines angemessenen Zeitraums.
  2. Festlegung eines Verfahrens zur Ermittlung der Ursachen für Beschwerden von Mandanten.
  3. Pflege und Verbesserung bestehender Beziehungen durch ordnungsgemäße Bearbeitung von Beschwerden.
  4. Mitarbeiter darin schulen, kundenorientiert auf Beschwerden zu reagieren.
  5. Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen mit Hilfe der Bearbeitung von Beschwerden und der Analyse von Beschwerden.

Artikel 4 Informationen zu Beginn der Dienstleistungen

  1. Dieses Beschwerdeverfahren wurde veröffentlicht. Vor Abschluss des Abtretungsvertrags informiert der Anwalt den Mandanten darüber, dass die Kanzlei ein Beschwerdeverfahren anwendet und dass dies für das Dienstleistungsdarlehen gilt.
  2. Mohr Advocaat hat über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an die eine unabhängige Partei oder Stelle eine Beschwerde, die nach der Bearbeitung nicht geklärt wurde, eingereicht werden kann, in die Abtretungsvereinbarung aufgenommen, um eine verbindliche Entscheidung zu erhalten, und dies in der Abtretungsbestätigung angegeben.
  3. Beschwerden gemäß Artikel 1 des Beschwerdeverfahrens, die nach der Bearbeitung nicht beigelegt wurden, werden dem Streitbeilegungsausschuss für die Anwaltschaft vorgelegt, der eine Entscheidung mittels eines Schiedsspruchs oder auf Antrag von dem Verbraucher durch eine verbindliche Beratung.

Artikel 5 Internes Beschwerdeverfahren

  1. Wenn sich ein Kunde mit einer Beschwerde an die Kanzlei wendet, wird diese Beschwerde an Frau C. Mohr weitergeleitet, die als Beschwerdebeauftragte fungiert.
  2. Die Beschwerdeführerin informiert die Person, gegen die die Beschwerde eingereicht wurde, über die Einreichung der Beschwerde und gibt der Beschwerdeführerin und der Person, gegen die die Beschwerde eingereicht wurde, Gelegenheit, die Beschwerde zu erläutern.
  3. Die Person, die Gegenstand der Beschwerde ist, wird versuchen, gemeinsam mit dem Mandanten eine Lösung zu finden, unabhängig davon, ob der Beschwerdeführer eingreift oder nicht.
  4. Die Beschwerdeführerin wird die Beschwerde innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Beschwerde bearbeiten oder den Beschwerdeführer über eine Abweichung von dieser Frist unter Angabe der Gründe und der Frist informieren, innerhalb derer eine Stellungnahme zur Beschwerde abgegeben wird.
  5. Die Beschwerdeführerin informiert den Mandanten und die Person, gegen die die Beschwerde eingereicht wird, schriftlich über die Gültigkeit der Beschwerde, unabhängig davon, ob Empfehlungen vorliegen oder nicht.
  6. Wenn die Beschwerde zufriedenstellend bearbeitet wurde, unterzeichnen die Beschwerdeführerin, der Mandant und die Person, die Gegenstand der Beschwerde ist, die Stellungnahme zur Gültigkeit der Beschwerde.

Artikel 6 Vertraulichkeit und kostenlose Bearbeitung von Beschwerden

  1. Die Beschwerdeführerin und die Person, die Gegenstand der Beschwerde sind, werden bei der Bearbeitung der Beschwerde die Vertraulichkeit wahren.
  2. Der Mandant schuldet keine Entschädigung für die Kosten der Bearbeitung der Beschwerde.

Artikel 7 Verantwortlichkeiten

  1. Die Beschwerdeführerin ist für die rechtzeitige Bearbeitung der Beschwerde verantwortlich.
  2. Die Person, gegen die die Beschwerde eingereicht wird, wird den Mandant über jeden Kontakt und eine mögliche Lösung auf dem Laufenden halten.
  3. Die Beschwerdeführerin wird den Mandanten über die Bearbeitung der Beschwerde auf dem Laufenden halten.
  4. Die Beschwerdeführerin hält die Beschwerdedatei auf dem neuesten Stand.

Artikel 8 Registrierung von Beschwerden

  1. Die Beschwerdeführerin registriert die Beschwerde unter Angabe des Gegenstandes der Beschwerde.
  2. Eine Beschwerde kann in mehrere Themenbereiche unterteilt werden.
  3. Die Beschwerdeführerin berichtet regelmäßig über die Bearbeitung der Beschwerde und gibt Empfehlungen ab, um neue Beschwerden zu verhindern und die Verfahren zu verbessern.
  4. Mindestens einmal im Jahr werden die Berichte und Empfehlungen in der Kanzlei erörtert und zur Entscheidungsfindung vorgelegt.